Kinderbetreuung

Du hast Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung?

Hier findest du eine Zusammenstellung von Kinderbetreuungsangeboten mit Hinweisen zu Kostenübernahme und Platz-vergabe. Außerdem haben wir dir einen kompakten Leitfaden zusammengestellt, der dir aufzeigt, worauf du achten solltest, wenn du einen Betreuungsplatz einklagen musst. 

Alle Kinderbetreuungsangebote

Kindertagespflegebörsen

Stadt Göttingen

Kindertagespflege Göttingen e. V.

Waageplatz 8
37073 Göttingen

✆ 0551 384385-0
🖂 tagespflege@kindertagespflege-goe.de

🖳 kindertagespflege-goe.de

Landkreis Göttingen

Kinderservicebüro im Landkreis Göttingen 

🖳 kindertagesbetreuung-landkreisgoettingen.de/kibo)

Betreuungsplätze für Krippe, KiTa und Hort

Stadt Göttingen

Kinderservicebüro Stadt Göttingen

Gothaer Platz 3, Raum: 9104, 1. Etage 
37083 Göttingen 

✆ 0551 400-2940 oder -2963
🖂  kinderservicebuero@goettingen.de

🖳 Anmeldeportal für Stadt Göttingen

Landkreis Göttingen

🖳 landkreisgoettingen.de

🖳 littlebird.de (Bovenden)

Frühförderung für die Koordination von Integrationsplätzen

Stadt Göttingen

Interdisziplinäre Frühförderstelle Stadt Göttingen

Danziger Straße 19
37083 Göttingen

✆ 0551 400-3392
🖂 IFF@goettingen.de

🖳 goettingen.de/buergerservice

Landkreis Göttingen

Inklusive Frühberatung und Frühförderung der Caritas Südniedersachsen

Im Inklusiven Campus Duderstadt und im Caritas-Centrum St. Godehard Göttingen bietet die Caritas Südniedersachsen eine inklusive Frühberatung, Früherkennung und Frühförderung an. Mit der Familie für das Kind – von der Schwangerschaft bis zur Einschulung, präventiv – beratend – unterstützend – begleitend.

Alle Angebote sind kostenlos.

Caritas-Centrum St. Godehard Göttingen
Frühberatung/Frühförderung
Godehardstraße 18 / Pfalz-Grona-Breite 2a
37081 Göttingen

✆ 0551 99959-12
🖂 ff@caritas-suedniedersachsen.de

Inklusiver Campus Duderstadt
Frühberatung/Frühförderung
Neutorstraße 6
37115 Duderstadt

✆ 0552 79813-930
🖂 campus@caritas-suedniedersachsen.de

Unsere Einzugsgebiete in den Sozialregionen:
Göttinger Land: Gemeinde Rosdorf, Flecken Bovenden, Flecken Adelebsen, Gemeinde Gleichen, Gemeinde Friedland
Duderstadt: Stadt Duderstadt, Samtgemeinde Gieboldehausen, Samtgemeinde Radolfshausen

Kinder- und Jugendbüro Landkreis Göttingen 

Das Kinder- und Jugendbüro betreut die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Göttingen. Geboten wird Beratung, Koordination und Qualifizierung in verschiedenen Arbeitsbereichen.

Landkreis Göttingen

🖳 landkreisgoettingen.de

So setzt du deinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz durch

Damit du Familie und Beruf vereinbaren kannst, haben Kinder in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Nach § 24 SGB VIII gilt seit dem 1. August 2013:

  • Kinder ab dem 1. Geburtstag haben Anspruch auf einen Platz in einer Krippe oder Tagespflege.
  • Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung haben Anspruch auf einen Kita-Platz.

Wenn trotz rechtzeitigem Antrag kein Platz bereitsteht, kannst du diesen gerichtlich einklagen – bei Bedarf im Eilverfahren. Das klingt anspruchsvoll, ist aber mit guter Vorbereitung machbar.

Platzsuche dokumentieren

Melde dich über den offiziellen Weg deiner Stadt oder Kommune für einen Betreuungsplatz an. Die Anmeldeportale für die Stadt und den Landkreis Göttingen sowie Bovenden, findest du weiter oben. Bewahre Absagen und Nachweise sorgfältig auf und notiere dir fehlende Rückmeldungen.

Jugendamt informieren

Wenn bis etwa acht Wochen vor Betreuungsbeginn kein Platz gefunden wurde, setze dich mit dem Jugendamt in Verbindung. Hake schriftlich nach und setze eine Frist (von z. B. zwei Wochen).

Rechtsweg vorbereiten

Sammle alle Unterlagen und hole dir rechtliche Unterstützung (zum Beispiel bei einer Anwältin oder einem Anwalt). Bei dringendem Bedarf kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden.

Kosten im Blick halten

Es können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen. Oft hilft eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe, hier übernimmt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung (du zahlst nur 15 € Eigenanteil). Den Antrag stellst du beim Amtsgericht deines Wohnortes und erhältst dort einen Beratungshilfeschein, den du deiner Anwältin oder deinem Anwalt vorlegst. Das muss entweder vor der ersten Beratung passieren oder binnen vier Wochen nach dem ersten Gespräch.

Du bist mit diesem Weg nicht allein. Mit guter Vorbereitung, klarer Dokumentation und passender Unterstützung kannst du deinen Anspruch wirksam durchsetzen.

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