Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine Sozialwohnung zu mieten. Er dient als Nachweis dafür, dass eine Person bestimmte Einkommensgrenzen einhält und somit berechtigt ist, eine staatlich geförderte Wohnung zu beziehen. Ein WBS richtet sich an Personen mit niedrigem Einkommen oder besonderen sozialen Bedürfnissen.
Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
✆ 0551 400 – 3139
🖂 T.Schaefer@goettingen.de
Landkreis Göttingen
Landkreis Göttingen – Kreishaus
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
✆ 0551 525 – 2519
🖂 schatalow@landkreisgoettingen.de