Neuigkeiten für Alleinerziehende in 2025

Wir wünschen euch ein gesundes und möglichst entspanntes 2025! Das neue Jahr ist mittlerweile in vollem Gange, der Alltag wieder eingekehrt. Mit dem Beginn eines neuen Jahres stehen meist auch politisch einige Neuerungen beziehungsweise Änderungen an. Wir haben die wichtigsten, die auch Alleinerziehende betreffen, knapp für euch zusammengefasst.

Das Kindergeld wird auf 255 Euro angehoben. In 2026 steigt es dann, um weitere vier Euro, auf 259 Euro.

Der Sofortzuschlag steigt von 20 Euro auf 25 Euro und ist ein Teil der Unterstützung für bedürftige Familien. Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt nun also 297 Euro pro Kind. Er wird automatisch angepasst.

Um Eltern steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag auf 4.800 Euro pro Kind und Elternteil angehoben, inklusive des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf. Im nächsten Jahr folgt eine weitere Erhöhung. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro.

Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhalten, steht Unterhaltsvorschuss zu. Dieser ist im Vergleich zum Vorjahr allerdings minimal gesunken.

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten monatlich 227 Euro
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten monatlich 299 Euro
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten monatlich 394 Euro

Der gesetzliche Mindestunterhalt ist minimal gestiegen. Die aktuellen Beträge sieht die Düsseldorfer Tabelle vor.

Mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes soll die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in KiTa’s gestärkt werden. Genauere Informationen dazu findest du hier.

Seit Jahresbeginn können Eltern 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten, bis zu 4.800 Euro pro Jahr und Kind, steuerlich absetzen – 800 Euro mehr als bisher. Das gilt für Ausgaben wie KiTa-Gebühren oder Tagesmütter, sofern sie nicht bereits durch andere Leistungen gedeckt sind.

An der Anzahl der Kinderkrankentagen für Alleinerziehende ändert sich nichts – 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern können bis zu 70 Kinderkrankentage genommen werden. Sollte eine stationäre Behandlung nötig sein, gilt sogar ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Ab dem 1. April 2025 erhalten nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 175.000 Euro Elterngeld – die bisherige Grenze von 200.000 Euro wird gesenkt. Das gilt für Paare und Alleinerziehende.

Darüber hinaus steigt auch der Mindestlohn um 0,41 Euro auf 12,82 Euro. Ebenfalls steigt die Mindestvergütung für Auszubildende.

Ab dem 1. Mai 2025 können Eltern Elternzeit unkompliziert per E-Mail oder digital beantragen, ohne handschriftliche Unterschrift. Die Regelung gilt für Kinder, die ab diesem Datum geboren werden; für frühere Geburten ändert sich nichts.

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