Willkommen in 2026! Wir wünschen euch ein wunderbares neues Jahr, Gesundheit und möglichst viele ruhige Momente. Für viele hat sich der Alltag bereits wieder eingependelt. Mit dem neuen Jahr gehen – wie jedes Jahr – auch zahlreiche politische Neuerungen einher. Einige davon betreffen Alleinerziehende ganz unmittelbar. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch kurz und übersichtlich zusammengestellt.
Das Kindergeld wird um vier Euro auf 259 Euro angehoben.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde angehoben. Er beträgt jetzt 9.756 Euro pro Kind. Dieser Betrag setzt sich aus dem Kinderfreibetrag selbst sowie einem zusätzlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen.
Für Alleinerziehende bedeutet das in der Regel: Ihnen steht grundsätzlich der halbe Betrag zu – insgesamt 6.342 Euro pro Kind.
Der gesetzliche Mindestunterhalt ist unverändert zum Vorjahr. Die aktuellen Beträge ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Darüber hinaus steigt der Mindestlohn zum 01. Januar 2026 auf 13,90 Euro. 2027 soll er auf 14,60 Euro angehoben werden. Ebenfalls steigt die Mindestvergütung für Auszubildende.
Für Alleinerziehende bleibt der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankentage auch 2026 bestehen. Pro Kind stehen weiterhin bis zu 30 Kinderkrankentage im Jahr zur Verfügung. Bei mehreren Kindern können insgesamt bis zu 70 Tage in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich krankenversichert ist.
Haben wir etwas wichtiges vergessen? Schreibt uns bitte unbedingt!
(Die Angaben stellen eine allgemeine Information dar und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.)


