Finanzen

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehenden gewährt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt für das Kind zahlt. Sie soll sicherstellen, dass das Kind finanziell abgesichert ist.  Gothaer Platz 337083 Göttingen ✆ 0551 400 – 2645   🖂 stadt@goettingen.de 🖳 Antragsformulare für Unterhaltsvorschuss Reinhäuser Landstraße 437083 Göttingen ✆ 0551 525

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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist eine finanzielle Verpflichtung, die ein Elternteil gegenüber seinem minderjährigen Kind hat, um dessen Lebensunterhalt zu sichern. Der Unterhalt wird in der Regel vom Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, und richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile sowie den Bedürfnissen des Kindes. Einen Überblick, mit welchem Geld Alleinerziehende für ihre

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Finanzen

Übernahme von Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung

Der Zuschuss für die Betreuung durch die Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte, kann je nach Einkommen und Bedarf der Familie gewährt werden und soll sicherstellen, dass Eltern die Möglichkeit haben, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Einige Regionen verzichten auf die Erhebung von Beiträgen. Gothaer Platz 337083 Göttingen 🖂 stadt@goettingen.de 🖳 goettingen.de Gothaer Platz

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Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll sicherstellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien eine angemessene Versorgung erhalten und ihnen somit bessere Chancen auf eine gute Entwicklung und Teilhabe ermöglicht werden. 🖳 web.arbeitsagentur.de

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Finanzen

Elterngeld

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, um ihnen nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit von der Arbeit zu ermöglichen und den Lebensunterhalt zu sichern. Es wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt. Gothaer Platz 337083 Göttingen✆ 0551 400 – 0 

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Kindergeld

Kindergeld soll die grundlegende Versorgung der Kinder sicherstellen. Es wird ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. Bis zum 21. Lebensjahr für arbeitslose Kinder und bis zum 25. für Kinder, die sich in Ausbildung befinden.  Familienkasse Niedersachsen-Bremen30131 Hannover  ✆ 0511919 – 9090 🖂 Familienkasse-Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de  🖳 arbeitsagentur.de

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Finanzen

Bildung und Teilhabe (BuT)

Jedes Kind soll unabhängig von seiner sozialen oder finanziellen Situation die Möglichkeit haben, sein volles Potenzial auszuschöpfen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen und bezuschusst Leistungen aus Schule, KiTa und Kultur sowie Sport und Freizeit.  Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1 – 4 37083 Göttingen ✆ 0551 400-0🖂 bildungskarte@goettingen.de

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