Kindergeld

Kindergeld soll die grundlegende Versorgung der Kinder sicherstellen. Es wird ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. Bis zum 21. Lebensjahr für arbeitslose Kinder und bis zum 25. für Kinder, die sich in Ausbildung befinden.  Familienkasse Niedersachsen-Bremen30131 Hannover  ✆ 0511919 – 9090 🖂 Familienkasse-Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de  🖳 arbeitsagentur.de

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Finanzen

Bildung und Teilhabe (BuT)

Jedes Kind soll unabhängig von seiner sozialen oder finanziellen Situation die Möglichkeit haben, sein volles Potenzial auszuschöpfen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen und bezuschusst Leistungen aus Schule, KiTa und Kultur sowie Sport und Freizeit.  Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1 – 4 37083 Göttingen ✆ 0551 400-0🖂 bildungskarte@goettingen.de

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BAföG – Informationen und Online-Antrag

BAföG kann für ein Studium im In- und Ausland sowie für eine schulische Ausbildung beantragt werden. Für Studierende setzt es sich aus einem Zuschuss und einem zinsfreien Darlehen zusammen. Auszubildende erhalten BAföG als reinen Zuschuss. 🖳 bafög.de

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Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein

Wer eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen möchte, kann durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein unterstützt werden. Hier müssen allerdings individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern werden. 🖳 service.niedersachsen.de

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Info-Tool für Familien

Mit diesem Tool kann in wenigen Schritten ermittelt werden, auf welche Familienleistungen oder -hilfen voraussichtlich Anspruch besteht. 🖳 infotool-familie.de

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Arbeitslosengeld 1

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I

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Bürgergeld –  Information und Online-Antrag

Grundsicherung für Arbeitssuchende, die arbeitslos gemeldet sind oder nur ein geringes Einkommen haben. Berechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 beziehungsweise 67. Im Einzelfall sind auch nicht erwerbsfähige berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. 🖳 erstkontaktstelle-goettingen.de 🖳 serviceportal-landkreis.de

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