Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im November?
Auch wenn die Tage kürzer werden, steckt der November voller Chancen und spannender Neuigkeiten. Wir haben euch wie gewohnt sämltliche Infos, Angebote und Veranstaltungen, die für Alleinerziehende interessant sein könnten, gesammelt – von Austauschmöglichkeiten bis zur Kunstausstellung. Viel Spaß beim Stöbern – und wie immer gilt: Wenn ihr etwas ergänzen möchtet, schreibt uns gern! Treffen

