Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Juni?
Im Juni wird der Alltag oft noch einmal besonders voll: Klassenfahrten, Sommerfeste, letzte Termine vor den Ferien – und gleichzeitig zieht es bei dem tollen Wetter alle nach draußen. Zwischen Organisation, Arbeit und Familienleben bleibt da vor allem für Alleinerziehende oft wenig Zeit für sich selbst. Umso wichtiger sind kleine Lichtblicke, spontane Unternehmungen und Angebote,

