Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Mai?
Der Mai bringt frische Impulse und mit den längeren, wärmeren Tagen kommt oft ein wenig neue Bewegung in den Alltag. Für Alleinerziehende bleibt es dabei meist ein Balanceakt zwischen Arbeit, Betreuung und Organisation. Umso wichtiger sind kleine Auszeiten, unkomplizierte Unterstützung und Momente, die guttun – sei es draußen, bei gemeinsamen Unternehmungen oder durch Angebote, die

