Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Februar?
Mittlerweile dürften alle wieder fest im Alltag angekommen sein. Routinen haben sich wieder eingestellt, Termine und Verpflichtungen laufen weiter. Besonders für Alleinerziehende bedeutet das oft, vieles gleichzeitig im Blick zu behalten.Wie jeden Monat haben wir für euch alle wichtigen Infos, Angebote und Veranstaltungen in Stadt und Landkreis Göttingen zusammengestellt – übersichtlich, alltagsnah und mit Blick

