Info-Tool für Familien
Mit diesem Tool kann in wenigen Schritten ermittelt werden, auf welche Familienleistungen oder -hilfen voraussichtlich Anspruch besteht. 🖳 infotool-familie.de
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Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I
Grundsicherung für Arbeitssuchende, die arbeitslos gemeldet sind oder nur ein geringes Einkommen haben. Berechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 beziehungsweise 67. Im Einzelfall sind auch nicht erwerbsfähige berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. 🖳 erstkontaktstelle-goettingen.de 🖳 serviceportal-landkreis.de