Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im März?
Die Tage werden länger, erste Sonnenstrahlen lassen den Frühling erahnen – und mit ihm kommt neue Energie in den Alltag. Auch wenn zwischen Schulzeiten, Arbeit, Betreuung und Organisation oft kaum Raum zum Durchatmen bleibt, tut der Blick nach vorn gut. Gerade für Alleinerziehende heißt es weiterhin, vieles gleichzeitig zu stemmen und dabei den Überblick zu

