Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Neue WhatsApp-Community für Alleinerziehende in Göttingen: “Find Your Village”
Seit einiger Zeit gibt es in Göttingen etwas Neues: Eine WhatsApp-Community für Alleinerziehende. Die beiden Initiatorinnen Ramona und Coco haben die Community “Find Your Village” ins Leben gerufen, um Alleinerziehenden “die Möglichkeit zu bieten sich leichter zu vernetzen, Informationen auszutauschen, das berühmte Dorf aufzubauen” und nach Unterstützung zu fragen zu können: “Wir haben uns über

