Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im August?
Die Sommerferien gehen in den Endspurt und schon bald beginnt für viele Familien wieder der gewohnte Alltag. Bis dahin bleibt hoffentlich noch etwas Zeit zum Durchatmen, für gemeinsame Unternehmungen und kleine Auszeiten. Auch im August haben wir wieder aktuelle Hinweise, Unterstützungsangebote und Veranstaltungen aus Stadt und Landkreis Göttingen für euch zusammengestellt. Wie immer übersichtlich, alltagsnah

