Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Oktober?
Die Tage werden kürzer, die Sonne lässt sich eher sporadisch blicken und die Herbstferien stehen quasi vor der Tür. Auch wenn es draußen ungemütlicher wird, gibt es im Oktober wieder einige schöne Möglichkeiten für kleine Auszeiten, Unterstützung und gemeinsame Aktivitäten. Wir haben für euch aktuelle Hinweise, Veranstaltungen und Angebote aus Stadt und Landkreis Göttingen zusammengestellt.

