Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Dezember?
Auch wenn sich der alljährliche Vorweihnachtsstress ausbreitet und überall viel los ist, haben wir euch die Neuigkeiten aus dem Bündnis sowie interessante Veranstaltungen und Möglichkeiten für Alleinerziehende zusammengefasst. Wie immer gilt: Schreibt uns gerne, wenn ihr Ergänzungen habt! Veranstaltungen im BIZ Göttingen FreiRaum: Gruppe für getrennt- und alleinerziehende Frauen am 02. und 16.12.2024 Alle Frauen,