Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im April?
Rund um Ostern kehrt für viele Familien ein wenig Ruhe in den Alltag ein. Die Ferien bieten die Gelegenheit, kurz durchzuatmen, Zeit miteinander zu verbringen und neue Kraft zu sammeln. Für Alleinerziehende bleibt der Alltag trotzdem oft gut durchgetaktet – zwischen Arbeit, Betreuung und Organisation bleibt wenig Spielraum. Umso wichtiger sind kleine Pausen, schöne gemeinsame

