Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Vorstellungsrunde Bündnispartner*innen: Bildung und Teilhabe
Regelmäßig stellen wir euch unsere Bündnispartner*innen vor. So könnt ihr einen Eindruck gewinnen, welche Institutionen und Träger*innen hinter dem Bündnis stehen, was sie genau machen und warum sie sich für Alleinerziehende engagieren. Das neue Jahr starten wir mit dem Team des Bildungspakets “Bildung und Teilhabe” (BuT), Martina Radspieler und Eva v. Malotki. Viel Spaß beim

