Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Vorstellungsrunde Bündnispartner*innen: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bistum Hildesheim
In regelmäßigen Abständen stellen wir euch unsere Bündnispartner*innen näher vor. So bekommt ihr einen Eindruck davon, welche Einrichtungen und Träger*innen Teil des Bündnisses sind, was sie tun und warum ihnen die Unterstützung von Alleinerziehenden am Herzen liegt. Nach einer längeren Pause machen wir heute mit der “Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bistum Hildesheim” weiter.

