Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Juli?
Mit dem Start der Sommerferien wird der Alltag für viele Familien endlich ein Stück leichter: keine Schultaschen packen, keine Hausaufgaben, weniger Termine am Nachmittag – und hoffentlich mehr Zeit zum Durchatmen. Gerade für Alleinerziehende bleibt die Ferienzeit aber oft auch eine organisatorische Herausforderung: Betreuung, Arbeit, Freizeitgestaltung und Familienalltag müssen weiterhin gut zusammenpassen. Damit ihr gut

