Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Mobilität gemeinsam gestalten – deine Erfahrung zählt!
Für Alleinerziehende ist Mobilität im Alltag besonders wichtig. Zwischen Arbeit, Schule, Kita, Einkaufen und Terminen muss vieles zuverlässig organisiert werden – oft unter Zeitdruck und ohne große Spielräume. Gerade der Busverkehr spielt dabei in Göttingen für viele eine zentrale Rolle. Damit der Alltag funktioniert, sind pünktliche Verbindungen, gute Taktungen und verlässliche Fahrzeiten entscheidend. Damit Mobilität

