Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Good news: Treffpunkt „FreiRaum“ für allein- und getrennterziehende Frauen gerettet
Erst kürzlich hat eine Vertretrin vom “Bündnis für Alleinerziehende” den Treffpunkt für allein- und getrennterziehende Frauen im PETRI HAUS in Grone besucht und das Bündnis und dessen Arbeit vorgestellt. Umso schöner ist die Nachricht, dass der “FreiRaum” vorerst bestehen bleibt. Er bietet wertvollen Austausch und Gemeinschaft in einem geschützten Rahmen und lädt Fachreferentinnen ein, die

