Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im Dezember?
Der Dezember bringt nicht nur kältere Tage, sondern auch eine besondere Mischung aus Trubel, Licht und leisen Momenten mit sich. Für Alleinerziehende ist dieser Monat oft mit zusätzlichen Belastungen verbunden – ein Zeitraum, der viel Organisation, Energie und Durchhaltevermögen fordert und sich manchmal einfach schwer anfühlen darf. Auch diesmal haben wir für euch alle wichtigen

