Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Vorstellungsrunde Bündnispartner*innen: Gleichstellungsbeauftragte Hann. Münden
Es ist wieder so weit! Regelmäßig stellen wir euch unsere Bündnispartner*innen vor. So könnt ihr einen Eindruck gewinnen, welche Institutionen und Träger*innen hinter dem Bündnis stehen, was sie genau machen und warum sie sich für Alleinerziehende engagieren. Dieses Mal steht die Gleichstellungsbeauftragte von Hann. Münden im Mittelpunkt – erfahrt mehr über die Arbeit von Melissa

