Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Neuigkeiten für Alleinerziehende in 2026
Willkommen in 2026! Wir wünschen euch ein wunderbares neues Jahr, Gesundheit und möglichst viele ruhige Momente. Für viele hat sich der Alltag bereits wieder eingependelt. Mit dem neuen Jahr gehen – wie jedes Jahr – auch zahlreiche politische Neuerungen einher. Einige davon betreffen Alleinerziehende ganz unmittelbar. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch kurz und

