Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Vorstellungsrunde Bündnispartner*innen: Frauenhaus Göttingen
Regelmäßig stellen wir euch unsere Bündnispartner*innen vor, damit ihr ein besseres Gefühl dafür bekommt, was die einzelnen Instutionen und Träger*innen so tun und warum sie Mitglied im Bündnis für Alleinerziehende sind! In dieser Runde habt ihr die Möglichkeit, mehr über das Frauenhaus Göttingen zu erfahren. Viel Spaß beim Lesen! Was genau ist die Aufgabe des

