Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Unser Factsheet zur ergänzenden Kinderbetreuung ist da!
Wie kann ergänzende Kinderbetreuung außerhalb der regulären Betreuungszeiten gelingen – und was braucht es dafür in Stadt und Landkreis Göttingen? Antworten darauf gibt unser neues Factsheet, das zentrale Bedarfe und Handlungsmöglichkeiten kompakt zusammenfasst. Es ist im Nachgang des Fachtags „Kinderbetreuung jenseits der Kernzeiten – Der Schlüssel zu Teilhabe und Arbeit für Alleinerziehende“ entstanden und richtet

