Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das trifft zu, wenn in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ein pflicht- oder freiwillig versichertes Beschäftigungsverhältnis bestand. Elternzeit zählt bis zu drei Jahre (3. Geburtstag des Kindes) als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, wenn unmittelbar vor der Elternzeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde.

Was gibt´s Neues im April?
Wie immer haben wir für euch die Neuigkeiten aus dem Bündnis sowie interessante Veranstaltungen und Möglichkeiten für Alleinerziehende zusammengefasst. Schreibt uns gerne, wenn ihr Ergänzungen habt! Digitale Infoveranstaltungen für Frauen: Wie funktioniert das Berufsleben 4.0? Am 23. April könnt ihr euch kostenlos über die digitalen Möglichkeiten zur Stellenrecherche informieren. Von 10:00 bis 11:30 Uhr gibt

